Donnerstag, 4. März 2010

'Gott kann man nicht bestreiken'

Gefunden bei kath.net. Ist ja eher ein juristisches Problem, aber trotzdem interessant.
Abgesehen von den Regelungen des "Dritten Wegs" und dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, aber was ist, wenn es trotz paritätisch besetzter Gremien keine Einigung über solche Arbeitsfragen oder übers Gehalt gibt?
Kirchliche Einrichtungen wie Krankenhäuser und Altenheime agieren eben doch am Markt, auch wenn sie es (hoffentlich) aus einer christlich geprägten Grundhaltung tun.
Aber was ist, wenn sie, wie in den Klagefällen, z.B. weniger Lohn zahlen aus andere "Mitbewerber" um eben am Markt zu bestehen.
Ist das noch mit den "christlichen Grundwerten" vereinbar? Und, abgesehen von juristischer Erlaubtheit oder nicht, haben dann nicht auch die "Dienstnehmer", wie es so schön heißt, das Recht, um ihr Recht zu kämpfen?
Ist es überhaupt ihr Recht zu streiken? Ist es gerechtfertigt, dass in einem Krankenhaus zu tun, möglicherweise auf Kosten der Kranken?
Ach ja, mit der Juristerei wird vielleicht Recht gesprochen, aber die wirklichen Probleme kann man wohl nicht damit lösen...

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