Schon ein paar Wochen her, habe ich heute erst ein neueres Dekret der Kongregation für das Katholische Bildungswesen entdeckt. Es geht um das Verfahrne zur Erteilung eines Nihil obstat für Theologieprofessoren.
1991 ist eine solche Regelung erstmal angekündigt worden, im März dieses Jahres gab's dann die Normen. Na, was lange währt wird endlich gut.
Der Wissenschaftsrat hatte ja in seiner Stellungnahme zu den Theologien und Religionswissenschaften vom Januar dieses Jahres ein transparentes und verlässliches Verfahren bei Berufungen gefordert, ich denke aber nicht, dass das Dekret damit in Verbindung steht, ist wohl eher Zufall.
Ich find's ja gut, dass es eine Regelung gibt, die für alle bekannt ist. Und mal sehen, ob sich Rom dran hält, wenn es um die Drei-Monats-Frist zur Bearbeitung des Verfahrens geht... ;-)
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